Prinzip der Gesetzlichen Krankenkassen

In den Gesetzlichen Krankenkassen sind ungefähr 70 Millionen Bürger zwangsversichert, sie haben kaum eine Chance Ihre Versicherungsart (gesetzliche oder privat) zu wählen. Der Staat hält also fast alle Bürger für unmündig selber entscheiden zu können, was für sie gut wäre.

Während vor zehn Jahren noch ungefähr 1000 Gesetzliche Krankenkassen existierten, so gibt es heute (Stand: April 2008) ungefähr 250 solcher Kassen, die durch Fusionierungen entstanden sind. Leider ist es nun nicht so, dass weniger Verwaltung resultierte, sondern im Gegenteil mehr, denn die Verwaltungsausgaben sind seit 1994 um bis zu 50 % gestiegen. Zahlen finden sie hier.

Die Gesetzlichen Krankenkassen sind keine Versicherungen, sondern Behörden des Staates, sogenannte Körperschaften Öffentlichen Rechtes. Sie haben keinen nennenswerten eigenen Entscheidungsspielraum und müssen alle gesetzliche vorgeschriebenen Leistungen erbringen. Ob eine Leistung oder ein Medikament von der Kasse bezahlt wird, entscheidet nicht die Krankenkasse, sondern eine weitere Behörde (GBA).

Die Mitglieder der Gesetzlichen Kassen bezahlen ihre Beiträge nicht wie bei den Privaten Versicherungen nach Altersstruktur und Krankheitsrisiko, sondern nach Einkommenshöhe bis zu einer Höchstgrenze. Die Beiträge sind also eine Zwangsabgabe wie bei einer Steuer und werden vom Lohn einbehalten und abgeführt.

Gibt es in einer Familie nur einen Ehepartner, der arbeitet, so sind auch Familienangehörige wie nichtarbeitende Ehegatten/-gattinnen und Kinder automatisch ohne weitere Kosten mit versichert, weshalb die gesetzliche Kasse für Familien in aller Regel billiger als bei den privaten Versicherungen ist. Es stimmt also nicht, wenn die Politik oft behauptet, die gesetzlich versicherten Bürger zahlen mehr pro Monat als die Patienten der privaten Versicherungen.

Die Gesetzlichen Kassen unterliegen in ihren Handlungen einem mehrere hundert Seiten starken Gesetz, das sich Sozialgesetzbuch (SGB) nennt. Um die naturgemäß begrenzten finanziellen Ressourcen strikt zu regeln, gibt es den für Patienten von Gesetzlichen Kassen wichtigen Paragrafen 12 SGB des fünften Buches. Im täglichen Jargon wird dieser Paragraf auch "WANZ"-Paragraf genannt. Das Kürzel WANZ besteht aus den Anfangsbuchstaben der im Gesetz stehenden Wörter "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßg".

Im Wortlaut des Gesetzes SGB V, § 12 (Wirtschaftlichkeitsgebot), Absatz 1 hört sich das dann so an:

"(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

Damit sind die Fronten geklärt: Sie als Patient einer Gesetzlichen Kasse haben - in Schulnoten ausgedrückt - nur Ansprüche auf Note 4. Reden die Politiker oder Kassen von "optimalen Leistungen", so sagen sie schlichtweg nicht die Wahrheit. Fragen Sie doch mal Ihren Bundestagsabgeordneten, ober wer weiß, wofür er beim letzten Gesundheitsreformgesetz gestimmt hat! Ob er den § 12 SGB V kennt? Sie sind jetzt im Vorteil.
Aufgrund dieser staatlichen Vorschriften, von unseren Politikern im Bundestag beschlossen und ins Gesetz gegossen, gibt es durch Nachfolgebestimmungen auch ärztliche Budgets bei den Gesetzlichen Krankenkassen.

Patienten von Gesetzlichen Kassen kennen leider auch viele Leistungsausschlüsse, die es bei den Privatversicherungen nicht gibt. Neben der Budgetierung von ärztlicher Leistungen gilt das leider auch für Arzneimittel (Richtgrößen) und modernste Untersuchungsmethoden, die Kassenpatienten nicht zustehen, denn dafür hat die Politik eine Behörde geschaffen, die festlegt, welche Leistungen die Gesetzlichen Kassen bezahlen dürfen und welche nicht.

Behaupten die Gesetzlichen Kassen immer wieder, "... wir bezahlen alles, was der Arzt aufschreibt", so sagen sie wissentlich die Unwahrheit - die Gesetzlichen Kassen dürfen nämlich nach dem Buchstaben des Sozialgesetzbuches (SGB) garnicht alles bezahlen. Sie haben es ja selbst gelesen.

Erhalten Privatversicherte vom Arzt eine Rechnung, so wie bei jeder tagtäglichen Geschäftsbeziehung im Supermarkt, bei einem Handwerker oder einer Autowerkstatt, so gilt das nicht für Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen - hier gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Der Patient legt dem Arzt seine Chipkarte vor und kann die gesetzlich vorgeschriebene Leistung erhalten. Die Patienten können leider die erbrachten Leistungen nicht kontrollieren.
Ein großes Problem ist leider auch das sogenannte Doktorhopping. Jeder Patient kann mit seiner Chipkarte theoretisch und praktisch zig mal einen anderen Arzt aufsuchen, ohne dass es ihn mehr kostet.

Dieses intransparente System muß anders organisiert werden, denn sonst ist Mißbrauch Tür und Tor weiter geöffnet.

Dieses zu schaffende System heißt: Direktabrechnung oder Kostenerstattung und bedeutet: Rechnungsstellung an den Patienten, der die Leistungen kontrolliert und die Rechnung seiner Kasse einreicht, so wie es auf der ganzen Welt üblich ist. Aufgabe der Politik ist es Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Menschen mit geringem Einkommen nicht unter die finanziellen Räder kommen - ein gesamtgesellschaftliches Problem, dass für unser reiches Land ein Klacks sein dürfte.